6.4.2023
|
Förderungen
Bis zur Umsetzung der großen Krankenhausreform des Bundes zur Krankenhausfinanzierung sollen Geburtshilfen in den Jahren 2023 und 2024 eine zusätzliche Überbrückungsfinanzierung der Betriebskosten erhalten. Der Bund stellt dafür insgesamt 120 Millionen Euro zur Verfügung. Auf Nordrhein-Westfalen entfallen nach dem Königsteiner Schlüssel rund 25 Millionen Euro. Im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben hat das NRW-Gesundheitsministerium die förderberechtigten Krankenhäuser und die krankenhausindividuelle Förderhöhe bestimmt. Dazu erklärt die CDU Landtagsabgeordnete Charlotte Quik:
„Geburtshilfen haben eine besondere Bedeutung für die flächendeckende Versorgung. Aufgrund ihrer hohen Vorhaltekosten sind sie jedoch häufig unterfinanziert und müssen von anderen Fachabteilungen mitfinanziert werden. Für die Krankenhäuser sind sie oft eine wirtschaftlich unattraktive Fachabteilung. Umso mehr freue ich mich über die grundsätzliche Unterstützung der Geburtshilfen in nordrhein-westfälischen Krankenhäusern und die Nachricht, dass das Marien-Hospital Wesel eine Förderung von 918.000 Euro für seine Geburtshilfe erhält. Neben dem Evangelischen Krankenhaus Wesel stellt das Marien-Hospital Wesel eine wichtige Säule der medizinischen Versorgung in der Region dar, die unverzichtbar ist.“
21.5.2024